Öffnung der Naturschutzgebiete

Öffnung der Naturschutzgebiete im Rheingau für Wassersportler

Befahren von Wasserflächen:

Die Mariannenaue darf im gelb ausgetonnten Bereich (westlich Rhein-km 515) vom 1. April bis zum 20. September befahren werden (max. 6 km/h). Der östliche Stillwasserbereich ist für Wasserfahrzeuge aller Art gesperrt. 

Die Wasserflächen der Fulder- / Illmenaue dürfen in der Zeit vom 1. April bis 14. Oktober befahren werden.

Die Rüdesheimer Aue - Fläche zwischen den Leitwerken: 01.04. bis 14.10. eines jeden Jahres

Eltviller (Königsklinger) Aue - Stillwasserfläche hinter der Insel: ganzjährig

 

Betreten von Inseln und Leitwerken:

Mariannenaue und Längsleitwerke, Fulderaue: Betreten ganzjährig verboten

Die Rüdesheimer Aue - Kleine Aue (Rhein-km 525,96 -526,85) darf vom 16. März bis 31. Oktober betreten werden. Baden, Camping, offenes Feuer und Angeln verboten. Bitte ruhig verhlten, um brütende Vögel nicht zu stören.

Naturschutzgebiet Lorcher Werth - Großes Werth (km 539,00 - nordwestl. Ende): Anlanden vom 01.04. bis 15.09. eines jeden Jahres erlaubt, Betreten nur auf vorhandenen Wegen erlaubt.

Die Eltviller Aue sowie die Ilmenaue befinden sich in Privatbesitz und dürfen nicht bzw. nur mit Genehmigung betreten werden.

Die landseitigen Naturschutzgebiete „Erbacher Wäldchen“ und „Rheinwiesen“ zwischen Geisen- heim und Winkel dürfen wasserseitig nicht angefahren und betreten werden.

 

Quelle: www.elwis.de